Für Betreiber haben sich in den vergangenen Jahren die Pflichten drastisch verändert. Durch unsere umfassenden Gutachten legen wir Ihnen dar, wie Sie rechtssicher und wirtschaftlich agieren sollten und können.
Hierzu bieten wir verschiedene Möglichkeiten an, um Sie abzusichern:
-Gefährdungsbeurteilung (Stand der Technik) nach der Betriebssicherheit Verordnung "BetrSichV"
-Technischer Zustandsreport sowie Wartungsüberprüfungen
-Kurzgutachten (Angebotscheck) über notwendige Reparaturen und Instandsetzung
Jeder Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung seiner Aufzugsanlagen durchzuführen.
In diesem Dokument stellen wir als fachkundiges Personal für Sie fest, welche technischen Abweichungen zum Stand der Technik (anhand der aktuellen BetrSichV und den geltenden Vorschriften und Verordnungen zum Betrieb von Aufzugsanlagen) Ihre Anlage hat.
Wir beraten Sie über die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit, die getroffen werden sollte, um diese zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Durch unseren technischen Zustandsreport sind Sie in der Lage, langfristige Investitionen zu planen und frühzeitig die Maßnahmen zu erkennen, die einen stabilen Betrieb Ihrer Aufzugsanlage gewährleisten.
Ebenfalls zeigt Ihnen dieses Dokument den Ist-Zustand und die Schwachstellen, welche Reparaturen nach sich ziehen können, an.
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