In unserer hoch digitalisierten Welt sind Aufzüge zu einem alltäglichen Teil unseres Lebens geworden. Außer die potenziellen mechanischen und elektrischen Risikos sind andere kaum bekannt. Doch in den letzten Jahren hat die zunehmende Vernetzung von Aufzugsystemen die Aufmerksamkeit auf ein neues, oft übersehenes Risiko gelenkt: die Cybersicherheit von Aufzügen.
Die Vernetzung der Aufzüge
Moderne Aufzüge sind nicht mehr nur mechanische Apparate. Sie sind heute mit Sensoren, Steuerungssystemen und häufig auch mit dem Internet verbunden. Diese Vernetzung ermöglicht zahlreiche Funktionen, wie Fernüberwachung, Wartung in Echtzeit und verbesserte Effizienz. Doch sie eröffnet auch Einfallstore für Cyberangriffe.
Warum ist Cybersicherheit wichtig?
Cybersicherheit ist von entscheidender Bedeutung, da ein erfolgreicher Angriff auf Aufzugsysteme schwerwiegende Folgen haben kann. Hier sind einige mögliche Szenarien:
Welche Maßnahmen gibt es heute, um die Cyberbedrohungen der Aufzüge zu identifizieren?
Seit April 2023 hat die TRBS 1115-1 die Anforderungen an die Cybersicherheit festgelegt, und zwar durch die Aufnahme dieser Gefahr in den Gefährdungsbeurteilungen von Aufzugsanlagen und somit die entsprechenden Gegenmaßnahmen zu identifizieren.
Zudem kategorisieren die ZÜS (Zentral Überwachung Stellen) zukünftig der Mangel Cybersicherheit als 1er-Mangel im Bericht.
Aber keine Panik! Hersteller sind nun noch nicht einigt, wie die Beseitigung der „Bedrohung“ nun bestätigt werden kann, da es noch viele offene Fragen gibt. Demzufolge bis die gegenseitigen Maßnahmen noch nicht seitens der Hersteller konkretisiert sind, können Betreiber leider nichts anfangen, außer die Gefahr zu identifizieren.
Fazit
Die Cybersicherheit von Aufzügen ist ein oft übersehenes, aber äußerst wichtiges Thema. Mit der zunehmenden Benutzung von Software-gesteuerten Bauteilen in Aufzüge müssen Betreiber und Hersteller sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Dazu wird laut TRBS 1115-1 die Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge um diesen Punkt erweitert, dennoch sind die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefahr seitens der Hersteller noch nicht konkretisiert.
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