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Wie laut darf ein Aufzug sein?

Juni 21, 2021

SCHALLSCHUTZ DES AUFZUGS – ALLES WAS MAN WISSEN MUSS

Aufzüge generieren während des Betriebes verschiedenen Arten von Geräuschen. Dazu gehört u.a. der Lüftergeräusch beim Antrieb und Frequenzumrichter, Antriebsgeräusche und Antriebsbremsen, Geräusche aus der Steuerung aufgrund von Schützschaltungen, Relaise, etc., Türgeräusche und Geräusche durch das Gleiten der Führungsschuhe u.a. Zudem emittieren Aufzüge im Betrieb durch Anfahren, Bewegen und Bremsend der Kabine immer Luft- und Körperschall, der von einem Gebäude gesetzlichen Mindestanforderungen oder die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz erfüllt werden.


Diese Anforderungen sind in Deutschland durch die Norm DIN 8989 (Schallschutz in Gebäuden– Aufzüge) sowie die Normen DIN 4109 und VDI 4100 geregelt. Der Parameter, mit dem der Komfort des Aufzugs gemessen wird, ist der Geräuschwert. Bei Räumen wie Büros und Unterrichtsräumen  sind laut der DIN 4109-1 maximal ≤ 35dBA zulässig und bei Aufzugsgruppen  geht man von einer Pegeladdition aus– also zwei Aufzüge +3 dBA oder drei Aufzüge +5dBA. Demzufolge sollte der Aufzugsschacht einen maximalen Geräuschwert von 75dBA, Zugangstüren maximal 65dBA und Schachtüre bei vorbeifahrendem Aufzug bis 55dBA aufweisen.


Schutzbedürftige Räumen


Für die Wahrnehmung von Aufzugsgeräuschen in schutzbedürftigen Räumen, die dem dauernden Aufenthalt dienen wie zum Beispiel  Wohnräume, Schlafräume, Bettenräume, wird in der Regel immer die Weiterleitung von Körperschall, der in die Luft abgestrahlt wird, den größten Einfluss haben. Körperschall wird an allen Berührungspunkten des Aufzugs zum Gebäude in das Gebäude selbst übertragen. Deswegen laut der DIN 4109-01 liegen hier die allgemeine gültige Werte bei ≤ 30dBA. Außerdem, werden in der Richtlinie VDI 4100 für schutzbedürftige Räume in Wohnungen neben der Schallschutzstufe SStI noch weitere Schallschutzstufen SStII und SStIII berücksichtigt. 



1. Lärmbelästigung (Schallschutz) – der Aufzug ist zu laut. https://aufzugsberatung.com/artikel/larm/

2. DIN 8989:2019-08, Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge.

3. DIN 4109:1989-11, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise mit Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe August 1992, und Änderung A1 (inzwischen zurückgezogen jedoch teilweise noch bauaufsichtlich eingeführt).

4. DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau, Mindestanforderungen.

5. VDI 4100:2012-10, Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz.


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